Artikel 35
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Artikel 35 ist ein Gesetz der Erd-Allianz, demzufolge Fragen der Auslegung einzelner Verordnungen in einer Anhörung mit fünf Führungsoffizieren zu klären sind.
Artikel 35 ist ein Gesetz der Erd-Allianz, demzufolge Fragen der Auslegung einzelner Verordnungen in einer Anhörung mit fünf Führungsoffizieren zu klären sind.