B5Wiki:Löschantrag

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Eine Seite (Artikel, Kategorie, Vorlage, Bild) kann unter Umständen eine oder mehrere Regeln des B5-Wikis verletzen. Dies kann beispielsweise die Relevanzkriterien, das Urheberrecht oder etwas anderes betreffen. Wird etwas derartiges entdeckt oder vermutet, so kann und sollte ein dies entdeckender Autor einen Löschantrag stellen.

Inhaltsverzeichnis

Löschantrag

Dazu wird in der Seite eine entsprechende Vorlage eingefügt:

{{subst:Löschantrag|Kurzer Begründungstext --~~~~}}

Eine Begründung und der letzte Teil --~~~~ sind dabei unbedingt zu verwenden.

Anschließend sollte der Autor auf der Löschkandidatenseite (den Link findet man in der markierten Seite) eine Zwischenüberschrift mit dem Seitentitel einfügen und die Begründung wiederholen:

=== [[Seitentitel]] ===
Begründung --~~~~

Löschdiskussion

Auf der Seite der Löschkandidaten findet im zum Artikel gehörenden Abschnitt nun eine Diskussion statt, bei der verschiedene Argumente für oder gegen eine Löschung vorgetragen werden können. Bei Seiten, welche die Relevanzkriterien nicht erfüllen, können während dieser Zeit beispielsweise andere Autoren so erweitern oder verbessern, dass der Grund des Löschantrages hinfällig wird.

Diskussionsdauer

Die Diskussionsphase sollte normalerweise 7 Kalendertage dauern. Danach entscheidet ein Administrator über den Löschantrag. Sollte keine eindeutige Klärung möglich sein, kann der Diskussionszeitraum auch verlängert werden.

Diskussionsinhalte

In der Löschdiskussion sollten sachlich Argumente für oder gegen eine Löschung ausgetauscht werden. Beleidigungen, Beschuldigungen oder Drohungen sind hier absolut fehl am Platz.

Es ist anzumerken, dass die Löschdiskussion keine demokratische Abstimmung ist. Die letzte Entscheidung fällt ein Administrator des B5-Wikis, allerdings unter Berücksichtigung der Argumente. Beschwerden über die Entscheidung des Administrators sollten erst sachlich an diesen gerichtet werden und - falls dies nicht zu einer Einigung führt - an einen anderen Administrator.

Rücknahme des Löschantrages

Innerhalb der Diskussionsphase kann der Antragsteller des Löschantrages diesen jedoch auch wieder zurückziehen, dann wird die Diskussion vorzeitig beendet und der Artikel verbleibt im B5-Wiki.

Vorzeitige Beendigung

Ist der Löschgrund bereits während der Diskussionsphase hinfällig geworden, kann die Diskussion vorzeitig beendet werden und der Artikel verbleibt im B5-Wiki. Die Entscheidung hierzu darf allerdings nur ein Administrator fällen.

Sollte eine Seite eindeutig das Urheberrecht, neutrale Standpunkte oder bestimmte andere Rechte verletzen, kann eine Löschung bereits vor Ablauf der üblichen Diskussionsfrist erfolgen.

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