Kriegsrecht

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Kriegsrecht bezeichnet:

  • die Aussetzung des zivilen Rechts und Inkraftsetzung von Militärrecht in bestimmten Situationen
  • die gleichnamige Episode der dritten Staffel, siehe Kriegsrecht (Episode)


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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